Brauche ich eine Baubewilligung für meine Solaranlage? Die Vorschriften sind seit 2014 deutlich vereinfacht worden.
Grundregel: Meldepflicht statt Bewilligung
Seit 2014 sind Solaranlagen auf Dächern in Bauzonen nur meldepflichtig — keine Baubewilligung nötig. Die Meldung erfolgt durch den Installateur bei der Gemeinde.
Voraussetzungen
Module dürfen nicht über die Dachfläche hinausragen. Die Anlage muss sich optisch einfügen. Keine Beeinträchtigung von Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung.
Wann braucht es eine Bewilligung?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden, in ISOS-Schutzzonen, bei Fassadenanlagen und bei Freiflächenanlagen auf dem Boden ist eine ordentliche Baubewilligung erforderlich.
Der Meldeprozess
Installateur reicht das Meldeformular ein. Gemeinde hat 30 Tage für Einspruch. Ohne Einspruch gilt die Anlage als bewilligt. Parallel erfolgt die Anmeldung beim Netzbetreiber für den Netzanschluss.
Kantonale Unterschiede
Einige Kantone haben strengere ästhetische Anforderungen als andere. Ihr Installateur kennt die lokalen Vorschriften und berücksichtigt sie in der Planung.
Elektrotechnische Vorschriften
Installation durch konzessionierten Elektriker. Sicherheitsnachweis (SiNa) für das ESTI. Werkvorschriften des Netzbetreibers einhalten. Alles Standard für professionelle Installateure.
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